AUKTIONSHAUS KAUPP Auktion 90 Erlesen

Versteigerungsbedingungen DieTeilnahmeanderVersteigerung (Auktion)–persönlicher,schriftlicherodertelephonischerArt –erfolgtaufderGrundlagedieserVersteigerungsbedingungen.DieVersteigerungsbedingungen sind imAuktionskatalog, im InternetunddurchdeutlichsichtbarenAushang indenRäumendes AuktionshausesKauppGmbHveröffentlicht.DurchAbgabeeinesGeboteserkenntderKäufer dieseVersteigerungsbedingungenalsverbindlichan. 1. DieAuktionerfolgt freiwillig imNamenund fürRechnungderAuftraggeber.MitdenZiffern in KlammernwirdderEigentümerbzw.Auftraggeberkenntlichgemacht. 2. SämtlichezurVersteigerunggelangtenGegenständekönnen imRahmenderVorbesichtigung besichtigtundgeprüftwerden. Siesindausnahmslosgebraucht. InallenFällen istder tatsächliche ZustanddesVersteigerungsgegenstandeszumZeitpunkt seinesZuschlagesvereinbarteBeschaffen­ heit imSinnedergesetzlichenBestimmungen.Auchdie imKatalog,ZustandsberichtoderExpertisen enthaltenenBeschreibungenundAngabensindEinschätzungenundkeineGarantie imSinnedes §443 BGB fürdieBeschaffenheitdesKunstgegenstandes.DasGleichegilt fürdieAbbildungen imKatalog.DieseAbbildungendienendemZweck, dem InteressenteneineVorstellungvondem Versteigerungsobjekt zugeben; siesindwederBestandteilderBeschaffenheitsvereinbarungnoch eineGarantie fürdieBeschaffenheit.DieKatalogbeschreibungenwerdenvomAuktionshaus KauppGmbHnachbestemWissenundGewissenundmitgroßerSorgfaltvorgenommen. Für jeden derzur VersteigerungkommendenKunstgegenständekannbei InteresseeinZustandsbericht vom AuktionshausKauppGmbHangefordertwerden. SämtlichezurVersteigerungkommenden GegenständesindgebrauchtundwerdenunterAusschlussderGewährleistungverkauft.Hiervon ausgenommensindSchäden, dieausderVerletzungdesLebens, desKörpersoderderGesundheit, die  aufeiner fahrlässigenPflichtverletzungdesVerwendersodereinervorsätzlichenoder fahrlässigen PflichtverletzungeinesgesetzlichenVertretersoderErfüllungsgehilfendesVerwendersberuhen. Maßgeblich istderKatalogtext indeutscherSprache.DerVersteigererübernimmtkeineHaftung für fehlerhafte ÜbersetzungenderKatalogtexte. 3. SchadenersatzansprüchegegendasAuktionshausKauppGmbH (imFolgenden «Versteigerer»)wegen Rechts-undSachmängelnsowieaussonstigenRechtsgründen (inkl.Ersatzvergeblicher Aufwendungen) sindausgeschlossen.HiervonausgenommensindSchäden, dieausderVerletzungdesLebens, des KörpersoderderGesundheit, dieaufeiner fahrlässigenPflichtverletzungdesVerwendersodereiner vorsätzlichenoder fahrlässigenPflichtverletzungeinesVertretersoderErfüllungsgehilfendesVerwenders beruhenund für sonstigeSchäden, dieaufeinergrob fahrlässigenPflichtverletzungdesVerwenders oderaufeinervorsätzlichenodergrob fahrlässigenPflichtverletzungeinesgesetzlichenVertretersoder ErfüllungsgehilfendesVerwendersberuhenoder sichnachdemProdukthaftungsgesetzbestimmen. 3a. ZumAufrufgelangendeBücherwurdennichtaufVollständigkeitüberprüft. 4. DerVersteigererhatdasRecht,NummernaußerhalbderReihenfolgedesKatalogesanzubieten, zuvereinen, zu trennenoderzurückzuziehen. 5. DerZuschlagwirdandenHöchstbietendenerteilt,wennnachdreimaligemAufrufeinesGebotes keinÜbergebotabgegebenwird.DerVersteigererkannsich imNamendesAuftraggebersden Zuschlagvorbehaltenoderverweigern.WennmehrerePersonenzugleichdasselbeGebotabgebenund nachdreimaligemAufrufdesselbenkeinhöheresGeboterfolgt, entscheidetdasLos.DerVersteigerer mussdenZuschlagzurücknehmenunddieSacheerneutanbieten,wenn irrtümlichein rechtzeitig abgegebenessichtbaresGebotübersehenworden ist.Eswirdgewöhnlichum 10%gesteigert. 6. DerZuschlagverpflichtet zurZahlungundAbnahme.DasEigentumanderversteigertenSachegeht erstnachvollständigerZahlungallerForderungendesVersteigerersandenKäuferüber.DerKäufer kanngegenüberdemVersteigerernurmitunbestrittenenoder rechtskräftig festgestelltenForderungen aufrechnen.DieGefahrdeszufälligenUntergangsundderzufälligen VerschlechterungdesGegen­ standesgehtmitdemZuschlagaufdenKäuferüber. 7. WirddasmitdemEinlieferervereinbarteLimitnichterreicht, erfolgteinZuschlagunter Vorbehalt. DasAngebot zumLimitandasPublikumbleibt jedochbestehen, unddasObjektkannbeiNach­ gebotdesLimitsauchanandere Interessentenabgegebenwerden.TrittdieserFall nichtein,wird derVorbieterunterrichtet.GebotemitZuschlägenunterVorbehalt sind fürBieter sechsWochen verbindlich, fürdenVersteigerer jedoch freibleibend. 8. MitdemZuschlagspreis isteinAufgeldvon26%andenVersteigererzuentrichtenzzgl. der aufdasAufgeldanfallendengesetzlichenUmsatzsteuer.DerGesamtbetrag istmitdemZuschlag fällig undzahlbar inbarodergegenScheck (max.  1000€)mitVorlagederScheckkartesowieeinesgültigen Personalausweises,Kreditkartenwerdennichtakzeptiert.Zahlungen auswärtigerErsteigerer,die schriftlichoder telephonischgebotenhaben, sind innerhalbvonachtTagennach Rechnungsdatum fällig. AnfallendeBankspesengehenzulastendesErsteigerers. 9. Zahlungsverzug tritt zweiWochennachRechnungsdatumein.VomEintrittdesVerzugesanverzinst sichderKaufpreisunbeschadetweitererSchadenersatzansprüchemitmonatlich 1%. IstderKäufer inZahlungsverzug, kannderVersteigerernachSetzeneinerNachfristvomVertrag zurücktreten. ImFalldesRücktrittserlöschenalleRechtedesKäufersamersteigertenGegenstand. IndiesemFall istderVersteigererberechtigt, vomKäuferSchadenersatz inHöhedesentgangenen EntgeltsaufdasVersteigerungsobjekt (EinliefererprovisionundAufgeld) sowieangefallenerKosten fürKatalogabbildungenzuverlangen.DarüberhinaushaftetderKäufer fürTransport-, Lager-und VersteigerungskostenbiszurRückgabeoderbiszurerneutenVersteigerungdesGegenstandes.Wird derGegenstand indernächstenoderübernächstenAuktionversteigert, sohaftetderKäuferaußerdem für jeglichenMindererlös.AufeinenMehrerlöshaterkeinenAnspruch.VerlangtderVersteigererwahl­ weiseErfüllung, istderKäufer imVerzugsfallehinsichtlichdesgeschuldetenKaufpreisesundAufgeldes vorleistungspflichtig.DerVersteigererhatdasRecht, ihnvonweiterenGeboten inderVersteigerung auszuschließenundNamenundAdressezuSperrzweckenanandereAuktionshäuserweiterzugeben. 10. DieAusgabevonersteigertenGegenständenunddasErstellenvonRechnungen, insbesondere währendodergleichnachderAuktion, geschehenunterdemVorbehalt, dasskein Irrtumunterlaufen ist. 11. DieHerausgabevongekauftenGegenständenandenKäufererfolgterstnachvollständiger BezahlungallerForderungendesAuktionshauses. 12. DerKäufer istverpflichtet, dieersteigertenGegenständespätestens 14TagenachRechnungs­ datumabzuholen.GerätderKäufermitderAbholung/Annahme inVerzug, so istderVersteigerer berechtigt, dieSacheaufdessenKostenundGefahrbei sichoderDritteneinzulagern,wobeiderKäufer auchdieKostennotwendigerVersicherungen trägt. LagertderVersteigererdieSachebei sichein, hat derKäufernachAblaufvon 14  Tagen fürdieEinlagerungproObjektundTageinenKostenersatzvon biszu8€zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuerzuzahlen.DemKäuferbleibtvorbehaltennachzuweisen, dassKostennichtbzw. nicht indieserHöheangefallensind.VerlangtderKäuferdieVersendung des ersteigertenGegenstandes, erfolgtdieseaufKostenundGefahrdesKäufers.DieKosten für Verpackung,VersicherungundVersendung trägtderKäufer.Versandaufträgewerdennurdurchge­ führt,wenndemVersteigerereinschriftlicherVersandauftragvorliegt. 13. SchriftlicheGebotewerden im InteressedesBietersdurchgeführt.DeraufdemAuftragsformular vermerktePreisgiltalsHöchstgebot, derZuschlagkannauchzueinemniedrigerenPreiserfolgen. Bieteraufträgekönnennurdannverbindlichausgeführtwerden,wennsie inDruckschriftausgefülltund einenTagvorAuktionsbeginnvorliegen.Verbindlich istnurdieangegebene Katalognummerundnicht derTiteldesObjekts. 13a. EinschriftlichesGebot istbindendundkannnichtwiderrufenwerden. 14. TelephonbieterwerdenaufKostendesVersteigerersvorAufrufdergewünschtenPosition angerufen, wennhierfür rechtzeitigeinschriftlicherAuftragvorliegt.AufträgedieserArtkönnennurausgeführt werdenbei einemLimitpreisab250€,wobei sichdieBieterverpflichten, mindestensdenLimitpreis zubieten.EineGewähr fürdasZustandekommenderTelephonverbindungkannnichtübernommen werden. 15. DieVersteigerungsbedingungengeltensinngemäßauch fürdenNachverkaufnachderAuktion oder fürdenFreihandverkauf. 16. Erfüllungsort istSulzburg. IstderKäuferKaufmannoderhaterkeinenallgemeinen Gerichtsstand im Inland, so istGerichtsstandMüllheim/Baden.EsgiltdeutschesRecht. Dasun-AbkommenüberVerträgedes internationalenWarenkaufsfindetkeineAnwendung. SollteneineodermehrereBestimmungendieserVersteigerungsbedingungenunwirksamseinoder werden, bleibtdieGültigkeitderübrigenBestimmungendavonunberührt. DieenglischeVersionunsererVersteigerungsbedingungendient lediglichder Information, imZweifelsfall istderdeutscheText rechtsverbindlich. 16a. DerKäuferübernimmt imVerhältniszumEigentümerdieZahlungdergesetzlichen FolgerechtsabgabezurHälfte (2%vomZuschlagspreis). Sie istaufderRechnungseparatausgewiesen undwirdgemäߧ26Abs.1UrhGgeschuldetbeiVeräußerungenvonOriginaleneinesWerkesder bildendenKünste, andenendasUrheberrechtnochnichterloschen ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTQ4OTU=